20.10.2015

Nachfolgecheck 2015 nutzen: Unternehmensfolge jetzt noch angehen - rechtliche "Verschlechterung" verschoben

An dieser Stelle haben wir bereits häufiger über die geplante Erbrechtsreform und deren Auswirkungen auf die Unternehmensnachfolge im Familienbereich berichtet, die ab 30.6.2015 bisherige Begünstigungen für Familiennachfolgen beschränken sollte. Nunmehr ist der Zeitplan gekippt, hier mehr.. . , das Paket wird erst später im Bundesrat diskutiert und könnte trotz höchstrichterlicher Vorgaben neu zu diskutieren sein, warten wir es ab! 

Wer noch zu den aktuellen Bedingungen seine Übergabe im Familienbereich angehen will, sollte sich daher alsbald über den Weg bzw. den strategischen Ansatz zur Übergabe Gedanken machen. Folgende Fragen bewegen Familienunternehmen bzgl. einer Übergabe i.d.R:


Welche individuellen  Übergabeformen gibt es ?

• Wie verhindere ich teure Fehler bei der Nachfolge?
• Wie gelingt die familieninterne Übergabe?
• Was mache ich bei mehreren Kindern?
• Wie senke ich den Kapitaldienst bei der Familiennachfolge?
• Kann bei der Familiennachfolge sogar eine Sanierung gelingen?
• Was ist mein Unternehmen  wirklich wert?
• Wie/Wo finde ich den richtigen Käufer, wenn kein Nachfolger aus der Familie kommt?
• Wie übergebe ich an Mitarbeiter?
• Verkauf, Schenkung, Leibrente, dauernde Last?
• Wie kann die Nachfolge/Kaufpreis finanziert werden?
• Wie sichere ich meine Altersvorsorge?
• Wer weißt mich auf rechtliche und steuerliche Fallstricke hin?
• Was passiert, wenn ich handlungsunfähig werde u.v.m...?



Antworten und einen roten "strategischen" Faden können wir gemeinsam im Rahmen unseres kostengünstigen Nachfolgechecks erarbeiten, den wir seit fast zwei Jahren erfolgreich anbieten, der auch den Themenkomplex "Unternehmensverkauf" umfassen kann.


Mehr zu den Details des Angebotes inkl. Auftrag hier...

19.05.2015

Wachstumsstrategie "Expansion" richtig angehen - Interview mit DEHOGA - Branchenmagazin


Hoteliers und Gastronomen können durch die Errichtung zusätzlicher Betriebsstätten oder auch den Kauf eines Unternehmens gute Wachstumspotenziale heben. Doch damit das „Abenteuer Expansion“ auch zum Erfolg führt, sollten sie zahlreiche wichtige Punkte beachten. Unter anderem gehören eine gute Planung, die Kaufpreisermittlung und die Rentabilitäts- und Bilanzkennziffern dazu. Zudem wichtig: ein gut organisierter Stammbetrieb.

Gastgewerbe Magazin (DEHOGA-Branchenmagazin) inteviewte hierzu in seiner aktuellen Bundesausgabe Andreas Schreiner, die Fragen stellte Patrick Peters.

Hier zum Artikel der Online-Ausgabe 05/2015

07.04.2015

Investitionszuschüsse für gewerbliche Unternehmen - Neue verbesserte Richtlinie(n)

Es hat gedauert, doch Ende März war es soweit, die neue GRW-Richtlinie ist öffentlich.

Das Fazit vorab: Es hat sich einiges verbessert. Für kleine und mittlere Unternehmen (bis EUR 10 Mio. Gesamtumsatz/Bilanzsumme gibt es bis zu 40% nicht rückzahlbare Zuschüsse, größere Unternehmen können bis zu 30% Zuschuss erhalten.

Es müssen mindestens TEUR 60 netto investiert werden (größere Unternehmen TEUR 100), damit ein Antrag gestellt werden kann. Die Förderung gilt weiterhin für eine große Zahl von Branchen, die überregionalen Absatz vorweisen können.

Gerade für touristische Unternehmen hat es deutliche Verbesserungen gegeben. Waren vorher nur Standorte nahe einem der überregionalen Radwanderwege oder in einem Kurort (Bad) förderfähig, können jetzt prinzipiell alle touristischen Unternehmen gefördert werden, wenn die Investition der Saisonverlängerung oder besseren Kapazitätsauslastung dient. Gerade auch innovative "pfiffige" touristische Konzepte/Ideen will die ILB fördern, ein bei der Präsentation verwendetes Beispiel waren hier Baumhaushotels oder bewohnbare Schäferwagen.

Alle übrigen Förderkriterien bleiben i.W. gleich, die Richtlinie gilt bis 31.12.2017.

Für alle Unternehmen des Tourismus, die nicht in die Richtlinie "passen" (z.Bsp. kleine Pensionen oder Restaurants sei das LEADER-Programm empfohlen. Hier gibt es bis zu 45% Zuschuss, max.jedoch TEUR 200, das reicht jedoch häufig, immerhin gibt es bei einer Investition fast die Hälfte geschenkt.

Noch in Entwicklung ist die Richtlinie "Green", hier geht es um die Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Wenn die Richtlinie vorliegt informieren wir an dieser Stelle.

Mit unserer Unterstützung zum vollen Erfolg:

Zuschüsse gibt es nur in Zusammenhang mit einer bankseitig bestätigten, geschlossenen Finanzierung, das Antragsverfahren ist in Summe umfangreich und gelegentlich langwierig, v.a. komplex.

Wir führen Sie zielgerichtet durch das gesamte Verfahren, beraten über weitere Förderinstrumente zur Komplettierung der Finanzierung, begleiten die Finanzierungsgespräche und erstellen die Antragsunterlagen nebst betriebswirtschaftlichen Anlagen und Unterlagen zur Finanzierungsentscheidung auch bei der Hausbank. Das Antragsverfahren ggü. der Fördergeberin begleiten wir für Sie bis zur Bewilligung.

In einem unverbindlichem Vorgespräch in unserem Hause erläutern wir gerne mehr und informieren darüber, wie auch unsere Beratungsleistung gefördert werden kann, hier zur Terminvereinbarung.....




12.03.2015

Historische Chancen erkennt man meist erst im Rückblick - und hat sie dann meistens schon wieder verpasst. Gewerbliche Finanzierung mit bis zu 35% Zuschuss

Historische Chancen erkennt man immer im Rückblick und hat sie dann meistens verpasst. Aktuell gibt es für gewerbliche Investitionen nicht nur historisch niedrige Zinsen, Förderkredite mit zusätzlichen Zinssubventionen und besicherungsfreien Angeboten, sondern je nach Bundesland bis zu 35% Investitionszuschuss. Wir beraten und begleiten seit nun 25 Jahren unsere Mandanten in diesem Bereich, es lohnt sich immer, etwas mehr Aufwand zu betreiben, als eben nur zu seiner Hausbank zu gehen. 

Bei TEUR 250 Investition spart man mit dem richtigen Finanzierungsmix aus dem Fördermittel- und Subventionsbereich schon im ersten Jahr (!) rd. TEUR 8 im Zinsbereich und zusätzlich Tilgungen für nicht benötigte Kredite. Rechnet man das auf eine Laufzeit von 10-20 Jahren hoch, kommt einiges an "erspartem Eigenkapital" zusammen.

Gerade Unternehmen mit sehr guter Bonität haben es bei Banken bekanntlich leichter bei Kreditzusagen, da ist natürlich die Gefahr sogar größer, ein zinsmäßig durchaus gutes Angebot übereilt anzunehmen, Unternehmen mit durchschnittlicher Bonität und evtl. mangelnden Sicherheiten sind oft gezwungen, sich mit Fördermitteln zu refinanzieren - und fahren in Summe interessanterweise oft sogar besser damit!

Nutzen Sie also unser Angebot zur Beratung und Umsetzung von Finanzierungsmaßnahmen, zu einen unverbindlichen Erstgespräch stehen wir gerne zur Verfügung, hier mehr...

12.01.2015

Begünstigte Unternehmensnachfolge in Gefahr – Bundesverfassungsgericht kippt Begünstigungen

Das Ruder richtig übergeben!
Am 17.12.2014 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass der Gesetzgeber zum 30.06.2016 verpflichtet ist, die erbschaftssteuer-/ schenkungssteuerlichen Regelungen bei der Übergabe von Unternehmen im Familienbereich neu zu regeln. Bisher war eine Unternehmensnachfolge im Familienbereich über die vorweggenommene Erbfolge/Schenkung gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen hieraus häufig steuerfrei möglich, insbesondere waren Betriebe mit nicht mehr als 20 Mitarbeitern von der sogenannten Lohnsummenklausel (Beibehaltung der Lohnsumme über fünf oder sieben Jahre) befreit. Auch konnten im Zuge der vorweggezogenen Erbfolge/Schenkung  nicht betrieblich genutzte Immobilienanteile (sog. Verwaltungsvermögen) von bis zu 50 % ebenfalls steuerfrei übergeben werden.

Gerade die letztgenannten Punkte waren für kleine und mittlere Betriebe bisher ein immenser Vorteil neben der ohnehin faktisch steuerfrei möglichen Übertragung im Rahmen der vorweggezogenen Erbfolge.

Die Richter in Karlsruhe ordneten nunmehr an, dass das Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz zwar zunächst weiter anwendbar ist, die Bundesregierung allerdings bis zum 30.06.2016 eine neue Regelung getroffen haben muss, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entspricht.

Was folgt hieraus?

Wer ohnehin die Unternehmensnachfolge im Zuge der familieninternen Nachfolge plant, sollte jetzt unbedingt handeln! Aktuell kann nach gültiger Rechtslage noch sehr vorteilhaft ein Unternehmen im Familienbereich übergeben werden. Der Übergabeprozess mit seiner Planung, Diskussion der verschiedenen Übergabemodelle innerhalb einer Familie sowie der betriebswirtschaftlichen Konsequenzen, gleichfalls der rechtlichen Vorbereitungen und Folgen ist allerdings aufwendig und beansprucht in der Regel mehrere Monate. Zudem müssen Familienmitglieder auch noch weitergehende Überlegungen bezüglich beispielsweise eherechtlicher Konsequenzen anstellen, was in der Regel auch Diskussionsbedarf und eine gewisse Zeit des Nachdenkens erfordert.

Klare Empfehlung – keine Zeit verlieren - Projekt "Unternehmensnachfolge" nutzen:

Wer ohnehin die Unternehmensnachfolge im Familienbereich plant sollte diese nunmehr in Angriff nehmen und keinerlei Zeit verlieren. Wer jetzt startet, kann beispielsweise das Unternehmen zum 31.12.2015 im Familienbereich übergeben und alle Vorteile noch nutzen.


Um einen klaren strategischen Plan zur Übergabe (welches, Modell, was ist konkret zu tun, usw.)  mit Ihnen zu entwickeln, bietet sich unser Projekt "Unternehmensnachfolge" an. Im Projekt entwickeln wir zu einer sehr günstigen Projektgebühr mit Ihnen (Beratung ausschließlich vor Ort) einen  individuellen Übergabeplan, der alle wichtigen Aspekte festhält, mehr hier (alle Details inkl. Teilnahmeerklärung)...










Die Richter in Karlsruhe haben im Übrigen ausdrücklich festgestellt, dass kein Vertrauensschutz gegenüber einer Neuregelung rückwirkend bestehen muss, d.h. es kann durchaus passieren, dass im Juni 2016 eine Neuregelung erlassen wird , die beispielsweise schon ab 01.01.2016 Gültigkeit hat.