21.08.2014

Neue GRW - Zuschussrichtlinie für Brandenburg - Fördersätze bis 40% - Anträge jetzt stellen

Am 1.7.2014 trat die noch bezgl. der Förderbedingungen zu spezifizierende GRW-Richtlinie im Land Brandenburg in Kraft. Anträge, die bis zum 30.6.2014 gestellt und nicht mehr bewilligt werden konnten, werden automatisch in die neue Richtlinie überführt, ein vorzeitiger Vorhabensbeginn "auf eigenes Risiko" ist für diese Anträge aber möglich.

Wer Investitionen in den nächsten my. 36 Monaten plant und bis zu 40% Zuschüsse einplanen möchte, sollte schon heute einen qualifizierten Antrag stellen. Wichtig hierbei ist, dass grundsätzlich die Umsätze zu mind. 50% (in der Planungsperspektive, z.Bsp. nach Investition, ausreichend) überregionaler Herkunft sind/sein werden und den noch nicht bekannten Förderkriterien entsprochen werden (vermutlich wird das Thema Nachhaltigkeit und Umwelt eine rolle spielen). Hier genügt es i.d.R. eine Hinwendung zu den Förderkriterien darzulegen, deren Erreichung dann sukzessive erfolgt.

Was ist zu tun, um bei dieser Richtlinie diesmal sicher zu profitieren?

Wir empfehlen schon heute einen qualifizierten GRW-Antrag zu stellen, hier inkl. aller betriebswirtschaftlichen Anlagen (u.a. Investitionspläne, Prognoserechnungen für Ergebnis und Liquidität, Finanzierungsplan usw.). Zudem wird eine Erklärung der Hausbank benötigt, dass man der Investition gem. vorzulegender Planungsrechnung grundsätzlich zu folgen bereit wäre (Erklärung ist Pflichtbestandteil des GRW-Antrages, aber noch keine verbindliche Finanzierungsbestätigung erforderlich).

Wichtig ist jedoch, die Vorhabensbeschreibung zuerst einmal nur auf das wesentliche zu beschränken, um hier später nach Erscheinen der Richtlinie zu vervollständigen, dann aber richtlinienkonform.

Nach Bestätigung des Antragseinganges kann theoretisch auf eigenes Risiko förderunschädlich die Investition umgesetzt werden, falls die Mittel auch ohne Zuschuss zur Verfügung stehen (Eigenkapital und/oder Hausbank-/Förderkredite, GRW-Zwischenfinanzierung), nach Zuschussbewilligung wird dann eine GRW-Zwischenfinanzierung abgelöst!

Wie helfen wir unseren Mandanten?

Wir erstellen für Ihr Unternehmen die komplette, erforderliche betriebswirtschaftliche Planung (Anlagen zum Antrag), erarbeiten einen optimalen Finanzierungsplan, erstellen den GRW-Antrag und sorgen mit Ihnen für die erforderliche Stellungnahme Ihrer Hausbank (erforderlich zur Antragstellung, nicht zwingend schon verbindliche Finanzierungszusage). 

Nach Veröffentlichung der Richtlinie überarbeiten wir mit Ihnen die förderrechtlich erforderliche Vorhabensbeschreibung (richtlinienkonform) und begleiten das Antragsverfahren bis zur Bewilligung.

Unsere klare Empfehlung: Lassen Sie uns Ihre Möglichkeiten in einem ersten Beratungstermin klären (bei Durchführung in unserem Hause kostenfrei). Kontaktdaten zur Terminvereinbarung hier...




Wer schon heute wissen möchte, was es mit dem Thema "Nachhaltigkeit" es auf sich hat und inwieweit man evtl. schon Nachhaltigkeitskriterien erfüllt, ohne es sich bewusst gemacht zu haben, kann dies auf unserem Blog "Nachhaltigkeit im Tourismus" erfahren, hier.....


Allg. Infos zum Sachstand (wird laufend aktualisiert):


Was steht schon heute fest (Stand 08/2014)?

Die Förderhöchstsätze im Land Brandenburg betragen ab 01.07.2014 für kleine Unternehmen 35 %, für mittlere Unternehmen 25 % und für große Unternehmen 15 %. Ausnahmen gibt es in den grenznahen Regionen (s. Fördergebietskarte Brandenburg). Dort betragen die Förderhöchstsätze für kleine Unternehmen 40 %, für mittlere Unternehmen 30 % und für große Unternehmen 20%.

Es lohnt sich also in jedem Falle "am Ball zu bleiben", da die Zuschusshöhe weiter sehr interessant bleibt. Wer wofür die Zuschüsse erhält erfahren Sie automatisch, wenn Sie diesen Blog per Mail abonnieren (Fenster rechts). Mandanten unseres Hauses mit laufenden Anträgen informieren wir automatisch!

Wer Investitionen in den nächsten plant, sollte also unbedingt informiert sein, auf Wunsch beraten wir Sie gerne über weitere Fördermöglichkeiten im Rahmen Ihres Erweiterungsvorhabens, hier mehr...

Wichtig: Ohne bereits gestellten Antrag nicht mit der Investition beginnen (Ausschluss der Förderung!).


Update vom 15.9.2014
Der neue Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gilt ab 01.07.2014. Die neuen Landesrichtlinien liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Daher können wir die neuen Förderbedingungen derzeit leider noch nicht mitteilen.
Bislang war es im Rahmen der GRW-Förderung erforderlich, dass die Investitionsbank des Landes Brandenburg vor Beginn der Investition die grundsätzliche Förderwürdigkeit eines Vorhabens bestätigte, damit ein Antragsteller mit dem Vorhaben beginnen konnte. Dieses Vorgehen resultierte aus beihilferechtlichen Vorgaben der EU.
Ab dem 01.07.2014 gelten geänderte beihilferechtliche Vorschriften, nach denen mit dem Vorhaben ohne weitere Bestätigung der Investitionsbank des Landes Brandenburg bereits nach Antragstellung begonnen werden darf, so dass Unternehmen einfacher mit ihren Vorhaben beginnen können.
Ein Anspruch auf Förderung lässt sich durch diese neue Regelung nicht ableiten (Quelle: Investitionsbank d. Landes Brandenburg, ILB, 09/2014)